Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rübo,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 10. September 2020 den folgenden Antrag:
Die Stadt Kempen nimmt am „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes NRW teil. Der Förderantrag ist bis spätestens 16.10.2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.
Begründung:
Die Zentren unserer Innenstädte sind als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit einem stetigen Wandel unterworfen. Da diese Zentren das Gesicht und das Herz unserer Stadt darstellen, muss unser besonderes Augenmerk darauf liegen, diesen Wandel konstruktiv zu begleiten.
Ohnehin im Umbruch befindet sich im Besonderen der Bereich Handel. Dieser wird nun durch die Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie stark beschleunigt.
Die Landesregierung NRW hat mit dem aufgelegten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte“ 70 Millionen Euro bereitgestellt.
Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, beispielsweise eine Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu erreichen oder neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte zu etablieren.
Darüber hinaus wird den Kommunen ein Zwischenerwerb von leerstehenden Gebäuden ermöglicht, die durch Lage und Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für die Innenstadt besitzen, auch um Immobilien-Spekulationen vorzubeugen.
Im Besonderen soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden, um die notwendigen neuen Lösungen entwickeln zu können.
Im Fall einer erfolgreichen Antragstellung beträgt der Fördersatz 90%.
Dabei ist die Entwicklung derjenigen Bereiche von Zentren und Innenstädte förderfähig, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden das Potenzial einer lebendigen Innenstadt haben und auch in Zukunft behalten werden (so genannte Konzentrationsbereiche).
Mit dem Verfügungsfonds Anmietung, dem Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“, dem Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien sowie dem Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds stehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung.
Es ist zu beachten, dass pro Kommune auch mehr als ein Förderantrag gestellt werden kann, also mehrere Zentren förderfähig sind.
Den Beschluss findet man unter Vorgang 2020/0235/AWf.
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